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Verpackungslösungen für die Bereiche Land-, See- und Lufttransporte
Böke Holzverpackungen GmbH
Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen (ISPM 15).
Nach Registrierung und Zuteilung der Betriebsnummer übernimmt der Fertigungsbetrieb die Verantwortung über die Verwendung des geeigneten Holzes und der entsprechenden Markierung. Verpackungen aus Vollholz sind an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren. Das Kennzeichen besteht aus dem geschützten Logo der FAO, dem zweistelligen ISO-Ländercode gefolgt von der Bezeichnung für die Region.
Im Anschluss folgt die einmalig vergebene Registriernummer des Verpackungsbetriebes, hier DE-NW1-49871. Als Kürzel für die Behandlungsmethode sind zugelassen: HT für Hitzebehandlung, MB für Begasung mit Methylbromid sowie DB für entrindet.
